Sie erhalten von uns vorab einen klaren Kostenvoranschlag. Ihnen wird immer ein Vertragspreis mitgeteilt. Manchmal ist ein fester Vertragspreis nicht möglich. Denken Sie zum Beispiel an das Platzieren von Ornamenten. In diesem Fall vereinbaren wir mit Ihnen einen Höchstbetrag.
Die Gewährleistung für anerkannte Malerbetriebe ist gesetzlich geregelt. Für Innenanstriche gilt eine Garantie von 4 Jahren. Für Außenanstriche gilt eine zweijährige Garantie. Bei sStucardarbeiten gewähren wir 5 Jahre Garantie auf die Innenarbeiten und drei Jahre Garantie auf die Außenarbeiten. Abhängig vom Zustand der Rahmen im Reparaturfall besprechen wir mit Ihnen die Garantiezeit.
MwSt. Malerarbeiten
Sie werden sich wahrscheinlich fragen, ob Sie bei der Auslagerung von Malerarbeiten einen hohen oder einen niedrigen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen. Es besteht große Unsicherheit darüber, welcher Mehrwertsteuersatz für Ihre Situation gilt. Wenn Sie Malerarbeiten planen, möchten Sie natürlich den besten Preis zahlen und von der niedrigen Mehrwertsteuer profitieren. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind in diesem Artikel aufgeführt. Wir geben Einblicke darüber, welche Mehrwertsteuersätze für welche Aktivitäten erhoben werden.
Regulärer Mehrwertsteuersatz für Malerarbeiten 2024
Wie hoch sind derzeit die Mehrwertsteuersätze für Malerarbeiten? Es gibt einen niedrigen Mehrwertsteuersatz von 9 % und einen hohen Mehrwertsteuersatz von 21 %. Die Bedingungen sind je nach Haus unterschiedlich. Wenn die Wohnimmobilie zwei Jahre oder älter ist, zahlen Sie auf die Malerkosten einen regulären Mehrwertsteuersatz von 9 %. Wenn ich Arbeiten an Häusern ausführe, die älter als 2 Jahre sind, unterliegen die Arbeits- und Farbmaterialien der Mehrwertsteuer von 9 %. Lediglich zur Selbstanfertigung gelieferte Materialien und Farben unterliegen der Mehrwertsteuer von 21 %. Leider gilt diese günstige Mehrwertsteuerregelung nicht für Neubauten.
Leider gibt es auch einige Verwirrung bezüglich des Mehrwertsteuersatzes von 6 %. Dieser wurde Anfang 2019 von 6 auf 9 Prozent erhöht und besteht daher nicht mehr.
Für welche Tätigkeiten zahlen Sie den niedrigen Mehrwertsteuersatz?
Wenn Ihr Haus älter als zwei Jahre ist, gilt für viele Aktivitäten ein niedriger Mehrwertsteuersatz. Hierzu zählen Malen, Lackieren, Beizen und Lackieren. Auch die diversen Vorarbeiten fallen unter den günstigen Satz von 9 %. Nachfolgend ist alles aufgeführt:
Innen- und Außenanstrich. Denken Sie zum Beispiel an das Streichen von Türen, Fensterrahmen, Küchen, Schränken, aber auch der Außenfassade Ihres Hauses;
Lackiervorbereitungen. Dazu gehört die Vorbehandlung der Wände, das Schleifen oder das Auftragen einer Grundierung;
Lacke, Firnisse und Beizen;
Flocken auf Böden und Treppen;
Auftragen eines Gussbodens mit einer Farbschicht darüber.
Glücklicherweise gilt für die meisten Arbeiten ein günstiger Satz von 9 %. Dies ist jedoch nicht in jeder Situation der Fall. In jedem Fall muss bei einem Haus, das das Alter von 2 Jahren noch nicht erreicht hat, ein Mehrwertsteuersatz von 21 % erhoben werden. Wenn Sie diesbezüglich Zweifel haben, können Sie dies ganz einfach im Basis-Adress- und Gebäuderegister (BAG) nachschlagen oder dies von Ihrem Auftragnehmer prüfen lassen. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die fernab der Malerei liegen. Erwägen Sie die folgenden Tätigkeiten:
Reparieren von Holzrahmen mit beispielsweise Holzeinlagen für Malerarbeiten;
Sandstrahlen, Reparieren und Imprägnieren von Fassaden, Betonoberflächen und Mauerwerk;
Einen Keller oder Dachboden feuchtigkeitsfrei machen;
Anbringen von Glas und Ausbessern von Fugen;
Anbringen der Wickelfolie;
Die Abdichtungsarbeiten am Bau. Dazu gehört die Abdichtung von Bauteilen an Fassaden;
Schleifen und Lackieren eines Parkettbodens. (Das Schleifen und Lackieren eines tragfähigen Bodens fällt unter den günstigen Satz von 9 %.)
Weitere
wichtige Punkte:
Die Wohnung, in der die Malerarbeiten ausgeführt werden, darf nicht nur älter als zwei Jahre sein. Die Wohnung muss auch für Privatpersonen bestimmt sein und von Privatpersonen bewohnt werden. Auch Wohnwagen und Hausboote gelten als Wohnhäuser.
Dieser ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt nicht für Gewerbebauten, Bürogebäude, Ferienhäuser (nicht dauerhaft bewohnt) und Einzelgaragen. Wenn Ihre Wohnung zu mehr als 50 % als Wohnraum genutzt wird, kann auch die ermäßigte Mehrwertsteuerregelung gelten. Bei einer gewerblichen Nutzung von mehr als 50 % darf der Maler nur für den Wohnteil des Gebäudes den ermäßigten Satz berechnen.
Wurde Ihr Haus in mehreren Phasen gebaut und möchten Sie vom Mehrwertsteuersatz von 9 % profitieren? Dann muss mindestens die Hälfte Ihres Hauses älter als 2 Jahre sein.
Mehrwertsteuerregelung für neu gebaute Häuser
Haben Sie kürzlich ein neu gebautes Haus erworben? Leider muss auf die Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich ein Mehrwertsteuersatz von 21 % erhoben werden. Wenn das Haus das Alter von 2 Jahren erreicht hat, kann selbstverständlich der niedrige Mehrwertsteuersatz berechnet werden.